Rechnet die Mietkaution nach dem Auszug ab – mit Zinsen, Abzügen und Auszahlung.Wann? Einige Wochen nach der Wohnungsübergabe, wenn alle Forderungen geprüft sind.
Die Vorlagen sind für typische Fälle gedacht und ersetzen keine Rechtsberatung. Prüfe die Angaben vor dem Unterschreiben.