VermieterOS

Situation

Miete ist nicht gekommen

Ruhig bleiben, freundlich erinnern, alles sauber festhalten.

So gehst du vor

  1. Kontoauszug abgleichen – vielleicht kam die Zahlung unter anderem Namen oder in Teilen.

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  2. In der Monatsübersicht sehen, welche Monate offen sind – und freundlich erinnern.

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  3. Nach etwa zwei Wochen ohne Zahlung: 1. Mahnung schicken und den Versand vermerken.

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  4. Zahlt dein Mieter wegen eines Mangels weniger? Minderung erfassen – dann wird nicht gemahnt.

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  5. Mit dem Mieter sprechen und eine Lösung vereinbaren, zum Beispiel Raten.

  6. Bei größeren Rückständen früh einen Profi einschalten.

Gut zu wissen

  • Fällig bis zum dritten WerktagDie Miete muss bis zum dritten Werktag des Monats auf deinem Konto sein. Samstage zählen dabei nicht mit.§ 556b BGB
  • Keine Mahngebühren-PauschalePauschale Mahngebühren sind gegenüber Mietern oft nicht durchsetzbar. Eine freundliche Erinnerung wirkt meist schneller.
  • Mangel gemeldet?Zahlt dein Mieter weniger, weil etwas kaputt ist, kläre zuerst den Mangel. Eine Minderung kann berechtigt sein.§ 536 BGB
  • Fristlose Kündigung nur mit BeratungProfi fragenBei hohen Rückständen kann eine fristlose Kündigung möglich sein. Die Regeln sind streng – lass dich vorher beraten.§ 543 BGB

Passende Vorlagen

Brief

Zahlungserinnerung

Erinnert freundlich – oder deutlicher als Mahnung – an offene Miete.

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